Michael Bechtold ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1989 ist er Sozius der Kanzlei, seit 1998 Notar. Rechtsanwalt Bechtold arbeitet vornehmlich auf folgenden Gebieten:
Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit befasst sich Michael Bechtold mit medizinrechtlichen Fragestellungen, insbesondere mit Fällen der Arzthaftpflicht. Auf diesem Gebiet berät er sowohl Patienten als auch Ärzte und Krankenhäuser.
Ebenfalls bearbeitet er Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechtes. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seine arbeitsrechtliche Tätigkeit umfasst die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Probleme des Kündigungsschutzes, Pensionsansprüche, Betriebsvereinbarungen sowie Fragen der Betriebsverfassung. Er ist für Geschäftsführer und Unternehmer ebenso tätig wie für Betriebsräte. Rechtsanwalt Bechtold vertritt seine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
Michael Bechtold spricht fließend Französisch und Englisch.
E-Mail-Kontakt: bechtold@fiedler-law.de.