Die Vertretungen der Republik Italien in Deutschland beurkunden seit einiger Zeit keine Vollmachten mehr, ebenso auch keine anderen notariellen Erklärungen zur Verwendung in Italien. Grund hierfür ist ein Dekret des italienischen Außenministeriums.
Die Aufgabe ist den örtlichen Notaren übertragen worden; Notar Pietzcker beurkundet regelmäßig Urkunden zur weiteren Verwendung in Italien, wobei das Beurkundungsverfahren dem deutschen Recht unterliegt, der Inhalt der Urkunde sich aber nach italienischem Recht richtet. Aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Italien sind solche Urkunden ohne weitere Legalisation im jeweils anderen Land zu verwenden.
Die Urkunden werden vollständig in italienischer Sprache erstellt, so dass keinerlei Übersetzungen erforderlich sind. Den Vollmachtgebern händigen wir das Original bzw. die Ausfertigung der Urkunde aus oder aber versenden das Dokument zur weiteren Verwendung direkt nach Italien.
Die Mindestkosten für die Erstellung einer solchen Vollmacht belaufen sich auf 93,53 €, wobei die letztlich anfallende Gebühr sich nach dem Wert der Vollmacht richtet. Gegebenenfalls fallen noch die Kosten für den Versand per Einschreiben/Rückschein oder per Boten an.
Um die Vorbereitung solcher Urkunden zu vereinfachen, möchten wir Sie bitten, die hierzu erforderlichen Daten und gegebenenfalls den aus Italien vorgegebenen Wortlaut der Vollmacht an folgende E-Mail-Adresse zu senden, verbunden mit einem Wunschtermin für die Beglaubigung/Beurkundung:
Nach Erhalt Ihrer Nachricht werden wir uns umgehend bei Ihnen melden. Um Ihnen die Angaben der Daten zu vereinfachen, können Sie gerne unser PDF-Datenblatt für italienische Vollmachten herunterladen.